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Keine Künstlersozialabgabe fällig bei Zahlungen an satware AG

Immer wieder sprechen uns unsere Kunden an, ob sie auf unsere Entgelte Künstlersozialabgabe leisten müssen. Hier haben Sie mit uns als Ihrer Werbeagentur richtig Glück, denn die Rechtsform der satware AG ist die Aktiengesellschaft und diese ist eine juristische Person für deren Entgelte keine Künstlersozialabgaben gezahlt werden müssen.

Bei einem Satz von 4,8% im Jahr 2017 ist das doch mal ein absoluter Wettbewerbsvorteil gegenüber zahlreichen Einzelkämpfern.

Hier der Link zur Künstlersozialkasse, unter „9. Worauf ist die Künstlersozialabgabe zu zahlen?” finden Sie die konkreten Infos. 

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